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LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 3 R 282/09 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2011 - L 3 R 282/09 (https://dejure.org/2011,123698)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.01.2009 - S 97 R 5934/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 3 R 282/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 36/02 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Benennung von Verweisungstätigkeiten - Verwertbarkeit …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 3 R 282/09
Mit ihrer hiergegen gerichteten Berufung hält die Klägerin unter Wiederholung und Vertiefung ihrer bisherigen Ausführungen an ihrem Begehren fest und reicht zur Untermauerung ihrer Auffassung Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 03. März 1999 (L 16 RJ 89/96) und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. April 2003 (B 5 RJ 36/02 R), die ein vergleichbares Krankheitsbild beträfen, ein und legt des Weiteren Ablichtungen aus den Patientenkarteien des Hausarztes Dr. D sowie der Orthopäden Dr. B und Dr. B betreffend den Zeitraum vom 17. Januar 2005 bis zum 20. Juli 2006, eine ärztliche Bescheinigung des Rheumatologen Dr. R vom 03. März 2009 sowie einen Aufsatz "Fibromyalgie - Die rätselhafte Schmerz-Krankheit" aus www.welt.de/wissenschaft/medizin vom 12. Juni 2009 und eine Abhandlung "Fibromyalgiesyndrom: Klassifikation, Diagnose" aus dem Deutschen Ärzteblatt: Archiv vor.Auch das zitierte Urteil des BSG vom 09. April 2003 (B 5 RJ 36/02 R) enthält keine für dieses Verfahren maßgebliche Aussage.
- LSG Bayern, 03.03.1999 - L 16 RJ 89/96
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 3 R 282/09
Mit ihrer hiergegen gerichteten Berufung hält die Klägerin unter Wiederholung und Vertiefung ihrer bisherigen Ausführungen an ihrem Begehren fest und reicht zur Untermauerung ihrer Auffassung Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 03. März 1999 (L 16 RJ 89/96) und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. April 2003 (B 5 RJ 36/02 R), die ein vergleichbares Krankheitsbild beträfen, ein und legt des Weiteren Ablichtungen aus den Patientenkarteien des Hausarztes Dr. D sowie der Orthopäden Dr. B und Dr. B betreffend den Zeitraum vom 17. Januar 2005 bis zum 20. Juli 2006, eine ärztliche Bescheinigung des Rheumatologen Dr. R vom 03. März 2009 sowie einen Aufsatz "Fibromyalgie - Die rätselhafte Schmerz-Krankheit" aus www.welt.de/wissenschaft/medizin vom 12. Juni 2009 und eine Abhandlung "Fibromyalgiesyndrom: Klassifikation, Diagnose" aus dem Deutschen Ärzteblatt: Archiv vor.Hierin liegt auch der Unterschied zu der Fallkonstellation, die dem von der Klägerin vorgelegten Urteil des Bayerischen LSG vom 03. März 1999 (L 16 RJ 89/96) zugrunde lag, wobei im dortigen Fall zu dem gesicherten Vorliegen eines Fibromaylgie-Syndroms eine ebenfalls gesicherte depressive Erkrankung in Form einer Dysthymie hinzukam, die hier ebenso fehlt.
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 3 R 282/09
Jedenfalls gehören Einschränkungen wie sie für die Klägerin festgestellt sind, etwa der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen erfordern, in Nässe oder Kälte oder in Zwangshaltungen zu leisten sind wie auch der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Fingerfertigkeit erfordern, nicht dazu (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996,GS 2/95, in Juris, RdNr. 37).